IT-Sicherheit nach EU-Richtlinie

NIS2 Beratung & Check

Die EU NIS2-Richtlinie tritt bald in Kraft – und viele Unternehmen sind betroffen, ohne es zu wissen.
mainsec unterstützt Sie mit professioneller NIS2 Beratung inkl. NIS2-Check, um gesetzeskonform zu handeln und Sicherheitsrisiken zu minimieren.

Denn IT-Sicherheit betrifft auch Ihr Unternehmen.

Unsere NIS2 Beratung

Ihr Fahrplan zur NIS2-Konformität

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet zukünftig viele Unternehmen in Deutschland zu umfassenden IT-Sicherheitsmaßnahmen. Betroffen sind nicht nur große Konzerne, sondern auch viele mittelständische Unternehmen. Insbesondere mit mehr als 50 Mitarbeitenden und über 10 Mio. € Jahresumsatz.

Unsere NIS2-Beratung zeigt Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Analyse Ihrer IT- und Organisationsstruktur

Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre technischen Systeme, Verantwortlichkeiten und internen Prozesse.

Prüfung von technischen Schutzmaßnahmen & Richtlinien

Wir kontrollieren, ob Ihre Sicherheitsmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik und den NIS2-Anforderungen entsprechen.

Bewertung von Risikomanagement & Incident Response

Wir analysieren, wie Sie Risiken bewerten und Sicherheitsvorfälle erkennen, melden und bearbeiten.

Dokumentierter Ergebnisbericht mit Maßnahmenplan

Sie erhalten einen klar strukturierten Bericht mit individuellen Handlungsempfehlungen und Priorisierung.

Zwei Männer sitzen an ihren Schreibtischen und arbeiten.
IT-Sicherheit NAch EU-Verordnung NIS2

Wie wird die NIS2 Beratung durchgeführt?

01.
Vorbesprechung

Wir geben Ihnen ein erstes Briefing und Sie erfahren, wie sich auf die NIS2-Analyse vorbereiten können.

02.
Prüfprozess

In einem ausführlichen Prüfprozess besprechen wir alle Anforderungen und nehmen Ihren aktuellen Stand auf.

03.
Analyse

In der Nachanalyse ermitteln wir Ihre aktuelle Konformität und erstellen Ihren individuellen Maßnahmenplan.

04.
Abschlussgespräch

In einem weiteren Termin besprechen wir gemeinsam Ihr Ergebnis und erklären Ihnen Ihren Weg zur vollen NIS2-Konformität.

05.
Umsetzung

Jetzt sind Sie dran: die empfohlenen Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um NIS2 zu entsprechen. Gerne unterstützen wir Sie auch hier.

06.
Langfristig Dranbleiben

IT-Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Sie haben den ersten Schritt gemacht. Jetzt heißt es dran bleiben, damit Ihr Unternehmen sicher bleibt.

NIS2 Beratung anfragen

NIS2 kommt – sind Sie vorbereitet?

Sichern Sie sich jetzt rechtzeitig Ihre NIS2 Beratung und vermeiden Sie Bußgelder oder Sicherheitsvorfälle.

MEhr Informationen über NIS2

NIS2 Fragen und Antworten

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weites Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen und Organisationen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme umzusetzen. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen und wichtige Dienste vor Ausfällen und Cyberangriffen zu schützen.

Ab wann gilt die NIS2-Richtlinie?

Die EU hat die NIS2-Richtlinie am 16. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Mit der Umsetzung in nationales Recht ist Deutschland bereits im Verzug, da das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (Stand Juni 2025). Rechtlich gesehen sollte die NIS2-Richtlinie bereits gelten,es ist nur noch eine Frage der Zeit bis das nationale Umsetzungsgesetz verabschiedet wird.

Unternehmen, die jetzt bereits handeln, sind besser vorbereitet und vermeiden Hektik und Fehler kurz vor Fristende. Wir helfen Ihnen, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?

Ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt, hängt von mehreren Faktoren ab: z. B. Branche, Unternehmensgröße und Art der angebotenen Dienste. Betroffen sind nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die wichtige wirtschaftliche Funktionen erfüllen. Für eine erste Einschätzung können Sie die NIS2 Betroffenheitsprüfung des BSI verwenden: https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/

Welche Pflichten entstehen durch NIS2?

Die Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen unter anderem zu Risikoanalysen und Sicherheitsmaßnahmen, einem Vorfallmanagement mit Meldepflichten, regelmäßigen Schulungen der Mitarbeitenden, klarer Zuständigkeit für IT-Sicherheit und dokumentierter Sicherheitsstrategie. Diese Anforderungen müssen nachweisbar und angemessen umgesetzt werden. Mit unserer NIS2 Beratung unterstützen wir Sie dabei alle Vorgaben einzuhalten.

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung von NIS2?

Verstöße gegen die NIS2-Richtlinie können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Auch persönliche Haftung von Geschäftsführenden ist möglich. Neben finanziellen Risiken drohen Reputationsverluste und Vertrauensbrüche bei Kunden und Partnern. Mit unserer NIS2 Beratung können Sie dies vermeiden.

Was unterscheidet NIS2 von anderen IT-Sicherheitsvorgaben (z. B. ISO 27001 oder BSI)?

NIS2 ist eine gesetzliche Vorgabe der EU, während ISO 27001 oder BSI-Standards freiwillige Zertifizierungen sind. NIS2 legt konkrete Mindestanforderungen fest und das unabhängig von einer Zertifizierung. Unsere Beratung zeigt Ihnen, wie Sie NIS2 mit bestehenden Standards kombinieren oder darauf aufbauen können.

Ist eine dauerhafte NIS2 Beratung und Betreuung notwendig?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Die NIS2-Richtlinie fordert laufende Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen. Mit unserer langfristigen Betreuung stellen Sie sicher, dass Sie dauerhaft rechtskonform und sicher aufgestellt bleiben. Wir übernehmen z. B. regelmäßige Risikoanalysen, Schulungen oder interne Audits.

NIS2 Beratung anfragen

NIS2 kommt – bereiten Sie sich jetzt vor!

Sichern Sie sich jetzt rechtzeitig Ihre NIS2 Beratung und vermeiden Sie Bußgelder oder Sicherheitsvorfälle.